Steuerfreier Sachbezug

Steuerfreier Sachbezug

Der sogenannte “steuerfreie Sachbezug” gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist eine gute Möglichkeit, um Ihren Mitarbeitenden steuer-. und abgabenfreie Zuwendungen zukommen zu lassen. Arbeitgeber*innen können den Stadtgutschein Gütersloh zur Motivation Ihrer Mitarbeitenden einsetzen. Im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs können Mitarbeitenden mit dem Stadtgutschein bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei erhalten. Ob als Bonus außer der Reihe oder als automatische monatliche Aufladung: mit dem Stadtgutschein erzielen Sie mit geringem Aufwand eine große Wirkung. Und setzen ein positives Zeichen für Ihre Mitarbeitenden und für Ihre Stadt.


Denn mit dem Stadtgutschein unterstützen Sie gleichzeitig die Geschäfte vor Ort und stärken so aktiv den eigenen Standort!

Denn die lokale Gewerbelandschaft leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, wie lebenswert eine Stadt ist. In einer Stadt, die auch mit einem vielfältigen Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsangebot aufwarten kann, können qualifizierte Arbeitskräfte in der Stadt gehalten oder sogar angeworben werden.

So profitieren Sie als Arbeitgebende gleich mehrfach vom Stadtgutschein Gütersloh!


Voraussetzungen

Der Stadtgutschein Gütersloh basiert auf der Nr. 1 für lokale Guthabenkarten: dem Stadtguthaben-System. Dieses erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet auch darüber hinaus viele Vorteile:

  • Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es keine Möglichkeit der Umwandlung in Bargeld gibt. Mit dem Stadtguthaben-System können Gutscheine nicht in Bargeld zurückgetauscht oder Restbeträge bar ausgezahlt werden.
  • Die 50 Euro sind eine sogenannte “Freigrenze”. Das bedeutet, dass bei Überschreiten dieser Grenze der komplette Betrag steuerpflichtig wird und nicht nur der Betrag, um den die 50 Euro überschritten worden sind. Diese Grenze halten wir mit unserem System strikt ein.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Beträge auch ansparen, d.h. die Gutscheine müssen nicht in dem Monat verwendet werden, in dem sie ausgezahlt wurden. Auf diese Weise können Arbeitnehmer auch größere Beträge sammeln und z.B. für einen Urlaub oder eine sonstige größere Anschaffung ansparen.
  • Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So können alle Mitarbeiter profitieren, auch Arbeitskräfte, die z.B. auf 520 Euro-Basis angestellt sind.

Geringer Aufwand – Große Wirkung:

Gutscheinkarten, die Sie zum Bezug einer regelmäßigen Zuwendung nutzen möchten, werden auf Wunsch jeden Monat automatisch aufgeladen. Solange es keine Änderungen von Ihrer Seite gibt, müssen Sie nichts machen. Selbstverständlich können Sie Ihren Mitarbeitenden auch einmalige Gutscheine im Rahmen der Freigrenze schenken.


Jetzt informieren

Die Motivation Ihrer Mitarbeitenden und die Unterstützung des eigenen Standortes war nie einfacher! Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Details.